= Sechshundert und Sechs Thalern 18 g., 8 ₰.,
gegen vorherige Einsendung der Quittung auszuzahlen. Das Ministerium fordert Ew: Hochwohlgeboren auf, zur Vervollständigung der die dortige Universität und ihre verschiedenen Institute betreffenden Acten das Verzeichniß der angeschafften und übrigen dazu gehörigen Apparats Indischer Druckschriften an den ausserordentlichen Regierungs-Bevollmächtigten Geheimen Regierungs Rath Rehfues abzugeben.
Sollten Ew: Hochwohlgeboren übrigens wünschen, daß Ihnen zu der anzulegenden indischen Druckerei und zur Aufbewahrung der indischen Druckschriften ein eignes Locale in dem dortigen Universitätsgebäude eingeräumt werde, so sieht das Ministerium [2] Ihrer desfallsigen Erklärung entgegen, um das weiter Erforderliche an den außerordentlichen Regierungs Bevollmächtigten Geheimen Regierungs Rath Rehfues verfügen zu können.
In Bezug auf die bereits unterm 2ten May v. J. an Ew: Hochwohlgeboren gerichtete Aufforderung veranlaßt das Ministerium Sie, den ganzen zum Guß der indischen Schrift erforderlichen Apparat, und namentlich die Stempel, Matrizen und die Instrumente des Giessens baldigst zum weitern Gebrauch hieher einzusenden.
Berlin den 4ten Maerz 1822.
Ministerium der Geistlichen, Unterrichts und Medizinal Angelegenheiten.
Altenst.
An
den Herrn Professor von Schlegel
Hochwohlgebiren
zu
Bonn.
3121.