[1] Das Ministerium macht Euer Hochwohlgeboren in Verfolg des Erlaßes vom 20.ten Dezember v. J. hierdurch bekannt, daß es über Ihr verdienstliches Unternehmen die Herausgabe des Indischen Gedichtes Râmayana betreffend an des Königs-Majestät berichtet, und auf Unterstützung desselben durch eine Subscription auf 15. bis 20. Exemplare ehrerbietigst angetragen hat. Seine Majestät der König haben mittelst Allerhöchster Kabinets-Order vom 26. Dezember v. J. den wissenschaftlichen Werth Ihres Unternehmens huldvoll anzuerkennen, und zugleich zu befehlen geruht, daß, wenn gleich die Kostbarkeit des Werkes bei den jetzigen finanziellen Verhältnißen der Staats-Cassen die Subscription auf jene Anzahl von Exemplaren nicht zulaße, dennoch auf drei Exemplare für Allerhöchstdero und für zwei andere große Bibliotheken subscribirt werden soll. Diesem Allerhöchsten Befehle gemäß will das Ministerium hierdurch auf drei Exemplare der von Euer Hochwohlgeboren zu veranstaltenden Ausgabe der gesammten Râmayana und des kritischen und hermeneutischen Kommentars subscribiren.
Berlin den 11.ten Februar 1825.
Ministerium der Geistlichen, Unterrichts und Medizinal-Angelegenheiten.
Altenst.
An
den Professor Herrn von Schlegel
Hochwohlgeboren
in Bonn.
No: 25,220.
[2] [leer]