Zwischen Herrn Professor A. W. von Schlegel in Bonn einerseits und dem Buchhändler C. F. Winter in Heidelberg andererseits ist folgender Vertrag geschlossen worden:
1) Herr Professor von Schlegel giebt dem Buchhändler Winter zum Verlag die dritte Auflage seiner Vorlesungen über dramatische Kunst und Literatur in 3 Theilen.
2) Buchhändler Winter zahlt dem Herrn Verfasser nach beendigtem Drucke dafür die Summe von zweihundert Ducaten in Gold als Honorar und druckt diese 3te Auflage in 1000 Exemplaren und 20 Exemplaren auf feinem Velin-Papier als Frei-Exempl[are] für den Herrn Verfasser,
3) Für die in einem vierten Theile neu hinzukommende Schilderung des Indischen Theaters zahlt der Verleger Winter dem Herrn Verfasser 3 Friedrichsdor (Rthlr 15–Gold) für den gedruckten Bogen; dabey ist die Stärke der Auflage dieses 4ten Theils auf 1200 Exemplare und 20 Exemplare auf feinem Velin-Papier als Frei-Exempl[are] für den Herrn Verfasser festgesetzt.
Anmerkung: Das Format soll hinsichtlich der Bogenzahl der 2ten Ausgabe gleich seyn. Für eine etwaige vierte Auflage gelten dieselben Bedingungen.
Dieser Vertrag ist doppelt ausgefertigt, von beiden Contrahenten unterzeichnet, und jedem derselben ein Exemplar zugestellt worden.
Bonn d[en] 20ten September 1836
A. W. von Schlegel
pp. C. F. Winter
A. Winter
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