Zu diesem Zweck würde sehr günstig wirken, wenn Euer Hochwolgeboren Sich so wohl über das, was bisher, und ganz besonders in dem angefangenen Gemählde der Jurisprudenz geleistet worden ist, als auch über die Kosten, welche sich nun für die Beendigung der ganzen Seite übersehen laßen, gutachtlich äußern wollten. Meines Bedenkens sind die Forderungen der Künstler sehr bescheiden, und da sich die Kosten auf solche Weise über mehrere Jahre vertheilen laßen, so ist um so mehr zu hoffen, daß des Königs Majestät die Fortsetzung dieser wichtigen Arbeiten genehmigen und die Kosten außerordentlich zu bewilligen geruhen werden.
Euer Hochwolgeboren stelle ich zugleich das, diesen Gegenstand betreffende, Schreiben der Herrn Herrmann und Förster in orig: [2] zu, und bitte um dereinstige gefällige Zurückgabe desselben.
Bonn den 26.ten October 1825.
Der Königliche ausserordentliche Regierungsbevollmächtigte
Rehfues
An
des Herrn Professors August
Wilhelm von Schlegel
Hochwolgeboren
hier
No 1397.