Hier, mein Verehrtester,
1) der Contract, wenigstens der Förmlichkeit halber. Das Honorar, welches gewöhnlichermaßen darin festgesetzt wird, ist (wir wissen es wohl) Ihren Bemühungen nicht entsprechend; allein seyn Sie versichert, daß wir Alles, was in unseren Kräften stehet, thun werden, Ihnen unsere Dankbarkeit, auch gegen den Buchstaben des Contracts, zu bewähren. Um Exemplificationen zu vermeiden, ist das gewöhnliche Honorar angesetzt worden.
2) das verlangte Taschenbuch.
[2] Über Ihre Anfrage wegen der Bezeichnung der Recensionen theile ich Ihnen hier Goethens Meinung wörtlich mit:
„Meo veto sind sämtliche Vorschläge Schlegelʼs zur Unterzeichnung zulässig. Es giebt außer den gedachten noch eine Art, die ich sehr eingeführt wünsche, daß mehrere Gleichdenkende sich einerley Zeichens bedienen. Dadurch kanns in diesem zerstreuten Wesen wieder Massen geben, welches denn doch auch wünschenswerth ist.“
Noch habe ich nichts Handschriftliches zu Vossens Zeitmessung erhalten. [3] Sein Sohn ist krank und er selbst dadurch ungemein verstimmt.
Leben Sie recht wohl, empfehlen Sie mich gefälligst Hn. Bernhardi und bleiben Sie unser auch bey Ihrem Herrn Bruder eingedenk!
Der Ihrige
Eichstädt
[4]