[1] Ich bezeuge Ihnen meine aufrichtige Theilnahme bei dem Trauerfalle, den Sie erlebt, und wovon ich erst gestern Abend spät Kenntniß bekommen habe. Wiewohl solche Ereignisse das allgemeine Loos der Menschheit sind, so empfindet sie doch der sehr schmerzlich, den sie betreffen. Jeder muß dabei seiner eignen Gemüthsverfassung folgen. Der eine findet Trost in der Mittheilung seines Kummers und in der Theilnahme seiner Freunde; der andre fühlt das Bedürfniß, sich in die Einsamkeit zurückzuziehen. Ich lade Sie ein, sich hierin nicht den mindesten Zwang anzuthun. Es versteht sich von selbst, daß wir für jetzt mit der gemeinschaftlichen Arbeit inne halten: ich hätte sie Ihnen gar nicht zugemuthet, wenn ich von dem Trauerfalle gewußt hätte.
AWvSchl.
Bonn d. 20sten Nov. 30.
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